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Andreas Goes

Andreas Goes
Rechtsanwaltskanzlei Tillmann & Goes Ausbildung: Abitur, 2 Jahre Schulausbildung USA, I. u. II. juristisches Staatsexamen, Rechtsanwalt Tätigkeit: Rechtsanwalt seit 1.1.1995 in Weiterstadt, zuvor in Kassel Tätigkeitsschwerpunkte: Straßenverkehrs- und Unfallrecht Arbeitsrecht Mietrecht / Wohnungseigentumsrecht Interessenschwerpunkt: Familienrecht http://www.tillmann-goes.de

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Der Taschengeldparagraph

Zuletzt aktualisiert: 11.05.2010 | Druckansicht | http://www.boyng.de/5532

Der Taschengeldparagraph
Augen auf beim Ratenkauf!

Hast du Lust dir einen teuren Fernseher oder ein neues Notebook zu kaufen und das am liebsten auf Raten? Vorsicht, denn Jugendliche benötigen zum Abschluss solcher Verträge in der Regel die Zustimmung ihrer Eltern. Allerdings erweitert der sogenannte "Taschengeldparagraph" deinen Handlungsspielraum. Bei dem Begriff "Taschengeldparagraph" könnte man meinen, dass es sich um eine gesetzliche Regelung handelt, die die Höhe des Taschengeldes regelt. Weit gefehlt.

Diese kleine, aber sehr wichtige Vorschrift, behandelt die Frage ob und unter welchen Konditionen ein Geschäft eines Minderjährigen (unter 18) überhaupt wirksam ist.


Wann beginnt die Geschäftsfähigkeit?


Personen unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig. Das heißt, sie können keine Geschäfte abschließen; vielmehr müssen ausnahmslos ihre Erziehungsberechtigten (Eltern, Vormund, Sorgeberechtigte) für die handeln.  

Minderjährige von 7 bis 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet: manche Geschäfte können sie ohne Zustimmung abschließen und manche nicht. Die Grenze wird da gezogen, wo der Jugendliche nicht nur einen rechtlichen Vorteil aus dem Geschäft (z.B. Zahlung des Kaufpreises, Aufnahme von Krediten, Abschluss eines Vertrages zum Fitnessstudio, Sportverein ) hat. Das darf man nicht nur wirtschaftlich sehen. Eigentlich ist selbst beim Kauf eines Buches die Zustimmung der Eltern notwendig. Hier kommt aber der Taschengeldparagraph ins Spiel: Schließt du ein Geschäft ab und bezahlst das Entgelt vollständig von deinem Taschengeld, so ordnet das Gesetz an, dass solche Geschäfte auch ohne konkrete Zustimmung der Eltern wirksam sind.

Da der Vertrag erst bei vollständiger Zahlung wirksam wird, kannst du dich ohne Zustimmung deiner Eltern nicht wirksam zur Ratenzahlung verpflichten. Ein solcher Vertrag würde nach dem Taschengeldparagraphen erst dann bindend, wenn tatsächlich die letzte Rate bewirkt wird. Beim Abschluss von Verträgen für einen gewissen Nutzungszeitraum (Fitness-Studio, Sportverein) wird der Vertrag immer für jene Zeiträume wirksam, für die der vereinbarte Monatsbeitrag aus dem Taschengeld entrichtet wurde.


Wo du aufpassen solltest




Also Vorsicht beim Kauf oder mit anderen getroffenen Vereinbarungen ohne mit den Eltern darüber gesprochen zu haben. Vielleicht ist das Geschäft ja ungültig. Dann können die Eltern das Geschäft (innerhalb einer gewissen Zeit (Frist) aber immer noch genehmigen und damit wirksam machen.

Aber was wäre die Juristerei ohne den berühmten Einzelfall auf den es immer ankommt, weil eben das Leben vielfältige Handlungsmöglichkeiten gibt. Im Zweifel also lieber mit den Eltern sprechen oder jemanden fragen, ob das Geschäft denn überhaupt wirksam sein kann.

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Erstelldatum des Artikels: 13.06.2005, letzte Aktualisierung am: 11.05.2010

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nicht lesenswertgeht grade somittelmäßigguter Artikelsehr guter und informativer Artikel

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